Anwälte

Michael  Berghaus

Michael Berghaus

Abteilung

Real Estate, Dispute Resolution

Position

Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Karriere

Michael Berghaus studierte ab dem Wintersemester 1978/79 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und ab dem Wintersemester 1979/80 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Nach dem Abschluss seiner Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen war er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht der juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Während dieser Zeit promovierte er an diesem Lehrstuhl zum Thema „Die Kollision der Factoring Globalzession mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt".

Seit dem 01.09.1988 ist Michael Berghaus als Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig, und zwar zunächst als angestellter Rechtsanwalt und seit dem 01.01.1991 als Partner in einer überwiegend bau- und immobilienrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei. Seit 2007 ist Michael Berghaus Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Zum 01.09.2009 schloss sich Michael Berghaus als Partner der überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprü-fer Partnerschaft mbB an, wo er bis zum Ende des Jahres 2020 blieb. Anschließend wechselte er als Partner zur überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei Schalast.

Michael Berghaus berät Unternehmen und Privatpersonen zu allen juristischen Fragen rund um die Immobilie, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Bau- und Architektenrechts und des öffentlichen Baurechts liegt. Außerdem führt er in diesen Bereichen regelmäßig Prozesse vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Sprachen

Deutsch, Englisch