Anwälte

Angelo Vallone

Abteilung

EnergierechtKartellrechtAußenwirtschaftsrecht

Position

Dr. Angelo Vallone berät seit 2006 umfassend zum gesamten Energiewirtschaftsrecht, einschließlich des Rechts der Erneuerbaren Energien. Seitdem hat er die erheblichen Marktveränderungen und die damit einhergehenden gesetzlichen Änderungen aufgrund der europarechtlich getriebenen Liberalisierung der Energiemärkte und den umfangreichen staatlichen Eingriffen im Zuge der „Energiewende“ aktiv begleitet, so dass er über umfangreiche Erfahrung in der Energiewirtschaft und eine tiefe Marktkenntnis verfügt. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere energieintensive Unternehmen, Energieversorger, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Direktvermarkter, Projektentwickler und Finanzinvestoren.

Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehört die Besondere Ausgleichsregelung, d.h. das Verfahren zur Begrenzung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Angelo Vallone berät Unternehmen bereits im Vorfeld zur Antragsstellung, um einen genehmigungsfähigen Begrenzungsantrag sicherzustellen, vertritt seine Mandanten aber auch in laufenden Antrags- und Widerspruchsverfahren. Seine Beratung hat bereits in einer Vielzahl von Fällen dazu geführt, dass Begrenzungsbescheide trotz zuvor angekündigter Ablehnung doch noch erteilt wurden. Des Weiteren berät er Unternehmen zu Fragen der Umstrukturierung, um eine bestehende Begrenzung der EEG-Umlage nicht zu gefährden, oder um eine solche Begrenzung zukünftig geltend machen zu können.

Zudem berät Dr. Angelo Vallone energieintensive Unternehmen auch zu den übrigen Umlageprivilegien, zu Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung und zu Fragen des Netzanschlusses und der Netznutzung.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die regulatorische Beratung von Strom- und Gasnetzbetreibern dar, insbesondere zu Fragen der Anreizregulierung und der Gewährung des Netzzugangs. Er hat seine Mandanten seit 2006 in einer Vielzahl von erfolgreichen Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf und dem BGH vertreten und verfügt über eine tiefe Kenntnis der regulatorischen Entwicklungen seit Einführung der Netzregulierung in Deutschland.

Dr. Angelo Vallone verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung mit energiebezogenen M&A- und Finanzierungstransaktionen. Er hat in den vergangenen 15 Jahren zahlreiche Netztransaktionen mit begleitet, und berät sowohl Projektentwickler als auch Finanzierer bei der Entwicklung von Photovoltaik- und Windenergieanlangen in Deutschland. In der Vergangenheit hat er zudem die Entwicklung von Gaskraftwerksprojekten mit betreut und berät weiterhin Industrieunternehmen im Zusammenhang mit der Errichtung, Finanzierung und Förderung von KWKG-Anlagen.

Darüber hinaus vertritt Dr. Angelo Vallone seine Mandanten vor deutschen Gerichten und Schiedsgerichten in energierechtlichen Streitigkeiten und verfügt auch hier über umfangreiche Erfahrungen.

Karriere

Dr. Angelo Vallone ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem ausschließlich im Energiewirtschaftsrecht tätig. Von 2006 bis 2010 war er mit den Schwerpunkten Energieregulierungs- und Energiekartellrecht bei der internationalen Wirtschaftsrechtskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Köln tätig. Im Anschluss hieran arbeitete Herr Dr. Vallone in der Zivil- und Kartellrechtsabteilung eines großen deutschen Stromerzeugungsunternehmens. Seit 2011 ist er als Rechtsanwalt bei Luther beschäftigt, 2017 wurde er in die Partnerschaft aufgenommen. Dr. Angelo Vallone publiziert regelmäßig zu aktuellen Fragen des Energierechts und ist regelmäßiger Redner bei Seminaren und auf Fachtagungen.

Ausbildung

Dr. Angelo Vallone studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und promovierte dort mit Auszeichnung über eine kartellrechtliche Fragestellung.

Nennungen