Die wichtigsten Trends im Arbeitsrecht:
�� Zunahme der Mandatierungen im Rahmen arbeitsrechtlicher Großprojekte, wie Re- und Umstrukturierungen, was nicht zuletzt der herausfordernden wirtschaftlichen Lage in Deutschland geschuldet ist. Insbesondere betroffen sind energieintensive Sektoren, wie Chemie und das produzierende Gewerbe, sowie der stark von der Inflation betroffene Einzelhandel.
– Ebenso für Beratungsbedarf sorgte die Reform des Nachweisgesetzes (NachwG) im Sommer 2022, durch die erweiterte Dokumentations- und Informationspflichten für Arbeitgeber geltend werden.
– Zudem wird mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 die Arbeitszeiterfassung zur Pflicht.
– Erhöhter Beratungsbedarf im Vorfeld und Nachgang des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2023 zur Strafbarkeit wegen Untreue bei überhöhter Betriebsratsvergütung. Zahlreiche Arbeitgeber reagierten mit Entgeltreduzierungen.
– Seit Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das Unternehmen mit mehr als fünfzig Beschäftigten dazu verpflichtet, ein internes Whistleblower-System einzurichten.
– Weiterhin für einen steten Mandatsfluss sorgen Fragestellungen betreffend New Work und einhergehende Compliance-Themen, was nicht zuletzt dem anhaltenden Mobile Work-, Homoffice- und Workation-Trend geschuldet ist.
Zu den signifikantesten personellen Veränderungen des Berichtzeitraums zählt der im Oktober 2023 vollzogene Wechsel eines über zwanzigköpfigen Teams von ADVANT Beiten zu Seitz, darunter Wolfgang Lipinski, Christopher Melms, Daniel Hund, Kathrin Bürger, Christina Kamppeter und Stefan Lochner. Die personellen Änderungen der Kanzlei gingen mit neuen Standorteröffnungen in Frankfurt und München einher. Anfang 2023 verließ Anja Mengel Schweibert Leßmann & Partner und machte sich daraufhin selbstständig; sie firmiert seitdem unter AMA arbeitsrecht.