Kanzlei Schneider|Schultehinrichs PartGmbB genießt eine hervorragende Reputation für ihre steuerstrafrechtliche Vertretung von sowohl Individuen als auch Unternehmen und ist hierbei besonders häufig für Akteure des Finanzwesens aktiv; der im Revisionsrecht versierte Thomas Schneider und Friedrich Schultehinrichs sind beispielsweise weiterhin häufig in Cum-Ex-Verfahren involviert. Letzterer setzt zudem Schwerpunkte auf berufsrechtliche Verfahren, strafrechtliche Belange im Zusammenhang mit Cybercrime sowie auf das Medizin- und Arztstrafrecht.
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
‘Thomas Schneider: Rechtlich herausragend in Steuerstrafsachen; kompetente, ruhige und unaufgeregte Beratung und Mandatsführung.’
‘Hervorragende Qualität im Wirtschaftsstrafrecht, beste Teamplayer.’
Highlight-Mandate
- Vertretung eines ehemaligen Wirtschaftsprüfers der Prüfungsgesellschaft EY im Wirecard-Komplex.
- Fortlaufende Beratung verschiedener (Universitäts-)Kliniken und Ärzte, insbesondere im Bereich Compliance und Medizinwirtschaftsstrafrecht. Darüber hinaus zahlreiche Verteidigungen der Klinikärzte in Verfahren wegen angeblicher Falschbehandlung.