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Kanzlei Schneider|Schultehinrichs PartGmbB genießt eine hervorragende Reputation für ihre steuerstrafrechtliche Vertretung von sowohl Individuen als auch Unternehmen und ist hierbei besonders häufig für Akteure des Finanzwesens aktiv; der im Revisionsrecht versierte Thomas Schneider und Friedrich Schultehinrichs sind beispielsweise weiterhin häufig in Cum-Ex-Verfahren involviert. Letzterer setzt zudem Schwerpunkte auf berufsrechtliche Verfahren, strafrechtliche Belange im Zusammenhang mit Cybercrime sowie auf das Medizin- und Arztstrafrecht.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • ‘Thomas Schneider: Rechtlich herausragend in Steuerstrafsachen; kompetente, ruhige und unaufgeregte Beratung und Mandatsführung.’

  • ‘Hervorragende Qualität im Wirtschaftsstrafrecht, beste Teamplayer.’

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Highlight-Mandate

  • Vertretung eines ehemaligen Wirtschaftsprüfers der Prüfungsgesellschaft EY im Wirecard-Komplex.
  • Fortlaufende Beratung verschiedener (Universitäts-)Kliniken und Ärzte, insbesondere im Bereich Compliance und Medizinwirtschaftsstrafrecht. Darüber hinaus zahlreiche Verteidigungen der Klinikärzte in Verfahren wegen angeblicher Falschbehandlung.
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