Dolde Mayen & Partner hat eine hervorragende Reputation im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts und auch in wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Belangen; auf diese Expertise verlassen sich der Bund, Länder und zahlreiche Gemeinden sowie vereinzelt private und öffentliche Unternehmen. Zuletzt betreute man so diverse Bund-Länder-Streitverfahren unter anderem im umweltrechtlichen Kontext sowie Verfassungsklagen und Verwaltungsverfahren, die im Zusammenhang mit arbeits-, gesundheits-, umwelt-, auskunfts- und wahlrechtlichen Konflikten standen; diverse Corona-Schutzschirmverfahren beschäftigen die Praxis ebenfalls. Die im Umwelt- und Kommunalabgaberecht versierte Andrea Vetter leitet das Team gemeinsam mit Thomas Mayen, der ebenso wie Markus Deutsch regelmäßig in Verwaltungsverfahren auf Landes- und Bundesebene aktiv ist.
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
‘Extrem gute fachlich-juristische Expertise - außergewöhnliche Fähigkeit, sich in ungewöhnliche Sachverhalte einzudenken - tragfähige, originelle und zugleich sachgemäße Begründungen und Verfahrensvorschläge - absolut verlässliche Zusammenarbeit - bei aller Professionalität zusätzlich auch als Menschen überzeugend - hervorragende Besetzung in allen Bereichen der Kanzlei.’
‘ Sehr schnelle Auffassungsgabe - intellektuelles-fachliches Verständnis bis in die entlegenste und verwinkelste Zusammenhänge - Hineindenken können in fachfremde Situationen und Sachverhalte - unkomplizierte Ansprechbarkeit - hohes Engagement - menschliche Bildung, Kultur, sogenannte Sekundärtugenden.’
Kernmandanten
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesrepublik Deutschland (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katatstrophenhilfe)
Highlight-Mandate
- Vertretung des Landes Baden-Württemberg (Innenministerium) vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg betreffend die Ablehnung eines Antrags der FDP auf Zulassung eines Volksbegehrens zur Änderung des Landeswahlgesetzes.
- Vertretung der Conterganstiftung in einem Vorlageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift über die Anrechnung von Leistungen anderer Staaten auf Entschädigungen nach dem Contragn-Stiftungsgesetz.