Die umwelt- und planungsrechtliche Beratung von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB richtet sich vornehmlich an Unternehmen, private Vorhabenträger sowie Akteure der öffentlichen Hand. Diesen Mandantenstamm begleitet man regelmäßig bei der Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten und Industrieanlagen und dies insbesondere im Rahmen fachplanungs-, bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Themen, während auch oftmals die Beratungskapazitäten im Naturschutz-, Abfall-, Bodenschutz- und Bergrecht sowie im Immissionsschutz- und Wasserrecht in die Mandatsarbeit einfließen. Der planungsrechtlich erfahrene Henning Wendt leitet das Team gemeinsam mit der in der Beratung und Begleitung großer Infrastrukturvorhaben versierten Marie Ackermann.

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Kernmandanten

  • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)
  • Gasnetz Hamburg GmbH
  • Stadt Rüsselsheim
  • Klar GmbH
  • RheinEnergie AG
  • SWU Energie GmbH/iTerra energy GmbH
  • Gemeinde Ottobrunn
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Highlight-Mandate

  • Beratung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) bezüglich der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung, einschließlich Projektmanagement nach § 17a AEG für den Planfeststellungsabschnitt Abschnitt 5.2 (Anhörungsverfahren).
  • Beratung der Gasnetz Hamburg GmbH zum Hamburger Wasserstoff-Industrie-Netz (HH-WIN), einschließlich planungsrechtlicher Begleitung und Planfeststellungsverfahren.
  • Beratung der Stadt Rüsselsheim bei der Konversion des ehemaligen Opel-Werksgeländes in Rüsselsheim.

Praxisleitung

Die Anwält*innen, die ihre Teams leiten.

Marie Ackermann, Henning Wendt