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Damm & Mann zeichnet sich durch die Vertretung sowohl von Berichterstattern als auch von Betroffenen aus und berät Zeitungen und Verlage bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter, die ihnen Unwahrheiten in der Berichterstattung (vor allem Wirtschaftsberichterstattungen) vorwerfen, und begleitet Industriemandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Darüber hinaus ist die Kanzlei zunehmend mit der Bearbeitung von Ansprüchen befasst, die sich aus Behauptungen aus Social Media ergeben. Praxisleiter Roger Mann deckt die gesamte Bandbreite von äußerungsrechtlichen Themen ab, einschließlich der Vertretung von namhaften Zeitungen in solchen Streitigkeiten, und ist weiterhin für seine wettbewerbsrechtliche Beratung von Verlagen renommiert. Urheber- und medienrechtliche Themen gehören zum Beratungsangebot von Holger Nieland, der auch in Fragen des Persönlichkeitsrechts versiert ist.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • ‘Absolute Verlässlichkeit bei höchstem Niveau in der Sache, detailverliebt ohne sich in den Details zu verlieren und so der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Austausch von Daten ohne E-Mail klappt.’

  • ‘Roger Mann: umsichtig, in der Sache präzise und juristisch vom Feinsten. Denkt schnell- weiß daher immer, was er tut.’

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Kernmandanten

  • Stiftung Warentest
  • Handelsblatt GmbH
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