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Unter der Leitung des Presserechtlers Matthias Prinz, der vor allem in den Bereichen des Reputations- und Privatsphärenschutzes tätig ist, berät Prinz Rechtsanwälte Privatpersonen sowie Unternehmen kommunikationsberatend als auch prozessbegleitend beim gerichtlichen Vorgehen gegen rechtsverletzende und geschäftsschädigende Berichterstattungen. Hierbei ist die Kanzlei vor allem an äußerungsrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Streits beteiligt. Im April 2023 verließ der Urheber- und Medienrechtler Stephan Mathé die Praxisgruppe, um eine eigene Kanzlei zu gründen.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • 'Höchste Expertise, bemerkenswerter Track Record, große - auch international - errungene Erfolge für spezifische Klienten und auch grundsätzlich für die klientenbezogene Anwendung des Presserechts. Hohe Mandantenfokussierung.'
  • 'Prof. Matthias Prinz ist ein höchst loyaler, erfahrener und kämpferischer Anwalt, der für seine Klienten stets das beste Ergebnis erringen will. Sein beeindruckender Track Record beweist, dass er dies auch tut. Angenehm ist, dass er sich selbst und seine Kanzlei wenig lautsprecherisch in den Vordergrund rückt und seinen Fokus ganz auf seine Mandanten richtet. Komplexeste Fälle im deutschen Medienrecht hat Matthias Prinz mit Bravour im Sinne seiner Mandanten gelöst.'
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Kernmandanten

  • Bonafair AG
  • Dr. Thomas Borer
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Highlight-Mandate

  • Beratung und Vertretung des monegassischen Fürstenhauses insbesondere beim Vorgehen gegen Berichterstattungen.
  • Rechts- und Kommunikationsberatung der Volkswagen AG.
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