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Neben der etablierten Beratung von großen TV- und Online-Broadcastern in urheber- und vertragsrechtlichen Fragen sticht das Team von DLA Piper für seine Leuchtturmmandate in den Gaming- und Glückspielbranchen heraus. Während der Praxisgruppenleiter Stefan Engels seinen Schwerpunkt auf die Beratung von großen Rundfunkveranstaltern sowie Presse- und Medienunternehmen bei Werbe- und E-Commerce-Fragen sowie in urheberrechtlichen Verfahren setzt, gilt Michael Stulz-Herrnstadt als Experte im Bereich der Medienregulierung und wird somit häufig von Glücksspielanbietern und Medienvermarktern in Compliance-Fragestellungen mandatiert. Kai Tumbrägel (IP-Bereich; projektbegleitende Beratung in den Videospiel- und Sportbereichen) wechselte im Oktober 2024 zu GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • ‘Stefan Engels und sein IP-Team sind in medienrechtlichen Fallgestaltungen sowohl beratend als auf forensisch für sämtliche Angelegenheiten für unser Unternehmen tätig. Grund für die laufende Zusammenarbeit ist insbesondere die hervorragende breite Abdeckung und damit auch gute Verzahnung im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes und Medienrechts, so dass eine Beratung und Betreuung "aus einer Hand" gewährleistet ist.’

  • ‘Dr. Michael Stulz-Herrnstadt verfügt über ausgezeichnete Markt-Expertise und ist immer schnell, prägnant und verlässlich in seinen Einschätzungen. Die Kommunikation mit ihm ist immer unkompliziert, angenehm und bereichernd. Er pflegt einen fairen Umgang mit seinen Kollege*innen und Mandant*innen.’

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Kernmandanten

  • AONIC AB
  • Axel Springer SE
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Highlight-Mandate

  • Beratung der Sony Interactive Entertainment Europe bei der Vertragsgestaltung für Nutzer eines ihrer bekannten PlayStation-Spiele, bei dem die Nutzer unter anderem eigenen Content kreieren können.
  • Erfolgreiche Vertretung der ProSiebenSat1-Gruppe vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem medien-/jugendschutzrechtlichen Grundsatzverfahren wegen der TV Sendung 'Galileo' sowie erfolgreiche Vertretung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem medien-/jugendschutzrechtlichen Grundsatzverfahren wegen der TV-Sendung 'Steven liebt Kino'.
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