Das breit aufgestellte Team von Lausen Rechtsanwälte berät regelmäßig zu Fragestellungen an den Schnittstellen zwischen Medienrecht und Datenschutz-, IP-, Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht. Die Praxisgruppe ist für ihre Expertise in der urheberrechtlichen und vertraglichen Streitbeilegung bekannt und begleitet in diesem Rahmen regelmäßig Musterprozesse. In der strategischen Beratung konzentriert man sich neben klassischen projektbegleitenden Vertrags- und Werbethemen in den Branchen Film, Fernsehen und Musik zunehmend auf die Beratung zu Rechtsfragen, die sich aus der Entwicklung neuer Technologien wie künstliche Intelligenz und NFTs ergeben. Für letztere Bereiche ist unter anderem Praxisgruppenleiter und Urheberrechtsexperte Matthias Lausen zuständig. Daneben beraten die Musik- und IT-Rechtlerin Kerstin Bäcker sowie die Expertin für Lizenzrecht Ursula Feindor-Schmidt zunehmend zum Aufbau digitaler Plattformen. Auf Associate-Ebene ist Marco Jung vor allem an der Beratung im Theaterbereich beteiligt.
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
‘Lausen befindet sich an der "Forefront" der neuen technologischen Entwicklungen und hat eine enorme AI-Expertise, die für uns zukunftsbestimmend ist.’
‘Kerstin Bäcker überzeugt durch die enorm hohe Professionalität und Schnelligkeit, in der sie die komplexesten Sachverhalte verständlich und mit konkreten Handlungsempfehlungen darstellt. ’
Kernmandanten
- Constantin Film AG
- Creatokia
Highlight-Mandate
- Beratung von Creatokia beim Aufbau und Markteintritt der NFT-Plattform creatokia; außerdem Gestaltung von Kooperations- und Lizenzverträgen und Gestaltung von Geschäftsbedingungen.
- Erfolgreiche Vertretung von Elsevier unter anderem auf Klägerseite in einem Verfahren gegen Cyando vor dem BGH, bei dem es darum geht, ob Plattformbetreibende, die ein System aufbauen, das Anreize zum Upload attraktiver Originalinhalte setzt und dadurch in der Folge zu millionenfachen Rechtsverletzungen zum kommerziellen Vorteil der zentral organisierenden Plattform führt, für die auftretenden Rechtsverletzungen selbst direkt haftbar gemacht werden können.