Das Team von Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP berät vorwiegend Technologieunternehmen bei der Datenschutz-Compliance, der Prävention von bzw. Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle, der Einhaltung von Datenschutzvorschriften und bei Fragen rund um Lizenzierung. Durch die internationale Vernetzung ist man auch für grenzüberschreitende Mandate gut aufgestellt. Praxisgruppenleiter Christian Schröder ist neben der beratenden Mandatsarbeit auch in der Vertretung von Unternehmen vor Gericht und EU-Behörden tätig.
Legal 500 redaktioneller Kommentar
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
- 'Die Praxis legt sehr großen Wert darauf, über aktuelle Entwicklungen in der Judikatur Bescheid zu wissen; die Beratung ist zielgenau und praxisnah; sie verstehen es sehr gut, auch komplexe Inhalte zu erfassen und zeigen großes Engagement auch unter Zeitdruck.'
- 'Wir arbeiten nun schon mehrere Jahre mit Orrick im Bereich Datenschutz und Cybersecurity zusammen. Orrick zeichnet sich für uns zusätzlich zur Expertise im Datenschutz und IT-Recht durch das hervorragende Verständnis der Bedürfnisse und Herausforderungen einer globalen Organisation und die entsprechend praxisnahe und praktikable Beratung aus.'
- 'Christian Schröder und sein Team gewährleisten für uns immer sehr zuverlässige, schnell erreichbare und fachlich hervorragende Resultate.'
- 'Rechtlich exzellent, pragmatisch und lösungsorientiert. Extrem kurze Responsezeiten ohne Einbußen in Bezug auf die Qualität. Ein Team, mit dem die Zusammenarbeit auch aus menschlicher Sicht großen Spaß macht.'
- 'Dr. Christian Schröder: Fachlich exzellent, super vernetzt, kreative Lösungsansätze.'
- 'Ihr Verständnis von Technologie und Industrie sowie ihr ausgezeichnetes juristisches Wissen und ihre pragmatische Beratung verschaffen ihnen einen außergewöhnlichen Vorteil.'
Kernmandanten
- Carnival Corporation
- CA Immo
- Flexera Software
- NVIDIA
Anwält*innen
Führende Namen
Die stärksten Partner*innen ihres Praxisbereichs, die eine führende Rolle in signifikanten Mandaten einnehmen und weitreichende Anerkennung unter Wettbewerbern und Mandanten genießen.
Christian Schröder
Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP