Paradedisziplinen von WALDENBERGER RECHTSANWÄLTE sind das Gesellschafts- und Handelsrecht, geistiges Eigentum sowie Wettbewerb-, Medien- und Äußerungsrecht, beispielsweise in der Beratung und Verteidigung von Urheberrechtsverletzungen oder Markenschutz. Die Praxis wird von mittelständischen Unternehmen, Verbänden, wie Wirtschaftsverbänden und Forschungseinrichtungen, und von vermögenden Privatpersonen in Anspruch genommen. Mit Expertise in den zuvor genannten Bereichen, leitet Gründungspartner Arthur Waldenberger die in Berlin verankerte Kanzlei und vertritt Mandanten regelmäßig in Streitigkeiten in diesen Themen.
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
- ‘Hervorragendes Know-How im Bereich Wirtschaftsrecht.’
‘Sehr gute Zusammenarbeit mit Arthur Waldenberger und ausgezeichnete Recherchearbeiten von Christian Peitzner-Lloret.’