Oppenländer Rechtsanwälte legt den Tätigkeitsschwerpunkt auf die Beratung und Vertretung von Energieunternehmen und Stadtwerken in energierechtlichen Streitigkeiten. Diese befinden sich oftmals an der kartellrechtlichen Schnittstelle und betreffen Preisthemen und Fusionen; hierfür ist Andreas Hahn ein zentraler Kontakt. Er ist Teil der von Markus Köhler geleiteten Praxis, der routinemäßig Massen-, Muster- und Großverfahren begleitet und insbesondere große Pipelinebetreiber in Verfahren bezüglich Leitungsnutzungspreisen vor dem BGH vertritt.

Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • ‘Hohes Maß an energiewirtschaftlicher Expertise.'

  • 'Hohes Verhandlungsgeschick und pragmatische Umsetzung von praxisnahen Lösungen.'

  • 'Gute Stimmung in der Kanzlei. Teamplay zum Wohle des Mandanten.’

  • ‘Markus Köhler ist ein Schnelldenker, der das Geschehen blitzschnell voraussieht und immer pragmatische Lösungsansätze parat hat.’

Kernmandanten

  • Bmp greengas GmbH
  • EnBW Energie Baden-Württemberg AG
  • ENCW
  • Eqiunor ASA
  • Encevo SA, Luxemburg
  • Energiedienst AG, Reinfelden
  • Erdgas Südwest GmbH
  • Fluxys Deutschland GmbH
  • Fluxys TENP GmbH
  • Netze BW GmbH und Netze BW Wasser GmbH
  • GF Casting Solutions Leipzig GmbH
  • Schwarzwald Energy GmbH
  • Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
  • Stadtwerke Böblingen GmbH
  • Stadtwerke Gießen AG (SWG)
  • Universität Konstanz

Highlight-Mandate

  • Beratung der EnBW mobility+ AG & Co. KG bei der Durchführung des Fusionskontrollverfahrens vor dem Bundeskartellamt betreffend den Erwerb einer Beteiligung von 25,1% der EnBW mobility+ AG & Co. KG an der SMATRICS GmbH & Co. KG. Veräußerer der Anteile ist der österreichische Energiekonzern VERBUND AG, der weiterhin mit 74,9% an SMATRICS beteiligt bleibt.
  • Vertretung der Stadtwerke Gießen AG (SWG) in einem Kartellverwaltungsprozess vor dem OLG Frankfurt a.M. in der Abwehr gegen eine Preismissbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde Hessen, mit der die Kartellbehörde angeblich überhöhte Wasserentgelte der SWG zugunsten der Staatskasse abschöpfte.
  • Vertretung des Umweltministeriums Baden Württemberg vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen der Auslegung von §38 EnWG (Grundversorgerfeststellung).

Praxisleitung

Die Anwält*innen, die ihre Teams leiten.

Markus Köhler

Weitere Kernanwält*innen

Andreas Hahn, Malte Weitner, Martin Fink