Osborne Clarke LLP

Osborne Clarke LLP

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Region Area

Anwälte

Johannes Graf Ballestrem

Johannes Graf Ballestrem

Abteilung

Gewerblicher Rechtsschutz

Position

Johannes Graf Ballestrem berät nationale und internationale Konzerne sowie
mittelständische Unternehmen in Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere des
Patentrechts und der weiteren technischen Schutzrechte, sowie des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG). Neben der Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen
Auseinandersetzungen umfasst seine Tätigkeit auch die Verhandlung und Erstellung von
Verträgen.

Johannes Graf Ballestrem hat umfassende Erfahrung bei der Beratung internationaler
Patentstreitigkeiten, etwa im Bereich der LED-Technologie.

Zu seinen Mandanten zählen auch Unternehmen der Automobilzulieferindustrie, die er bei
gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen und zum
Arbeitnehmererfinderrecht berät.

Darüber hinaus hat er Erfahrung bei der Beratung technologiebezogener Schiedsverfahren.

Karriere

Johannes Graf Ballestrem studierte in Bonn, Paris und Lausanne. Im Anschluss promovierte er zu einem patentrechtlichen Thema. Er ist Absolvent des Studienganges „Gewerblicher Rechtsschutz“ der Universität Düsseldorf, den er mit dem Titel LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz abgeschlossen hat.

Seit Januar 2010 ist Johannes Graf Ballestrem als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seinem Eintritt bei Osborne Clarke 2013 war er in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Bereich Patentrecht tätig.

Sprachen

Englisch, Französisch, Deutsch