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BGH verurteilt Land Berlin zur Vergabe der Gaskonzession an die NBB

Das Land hatte 2014 entschieden, die Konzession an seinen eigenen Landesbetrieb Berlin Energie zu vergeben. Das Landgericht hatte dies auf Antrag von GASAG und NBB wegen zahlreicher Verfahrens- und Bewertungsfehler im Dezember 2014 untersagt, aber den Antrag von GASAG/NBB auf Erteilung des Zuschlages abgelehnt. Das Kammergericht hat diese Entscheidung im April 2019 bestätigt und die Revision nicht zugelassen. Im August 2020 hat der BGH der Nichtzulassungsbeschwerde von GASAG/NBB stattgeben. Gestern hat der BGH das Urteil des Kammergerichts und des Landgerichts abgeändert und das Land antragsgemäß zur Annahme des Konzessionsangebots der NBB verurteilt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Damit hat ein Gericht zum ersten Mal überhaupt entschieden, dass Bewerber um Strom- und Gas-Konzessionen nicht nur die Erteilung des Zuschlags an einen Konkurrenten verhindern, sondern gerichtlich auch einen eigenen Zuschlagsanspruch durchsetzen können.

Berater GASAG

Raue: Christian von Hammerstein (Partner, Federführung, Energie/Kartellrecht), Dr. Hans Heller (Counsel, Energie/Kartellrecht), Dr. Stephan Bernhard Koch (Partner, Gesellschaftsrecht). Rechtsanwalt am BGH: Dr. Peter Rädler, Mennemeyer & Rädler. (10. März 2021)