CBH Rechtsanwälte
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Stephan Gruber
- Telefon+49 89 24 88 200-50
- E-Mail[email protected]
- Profilwww.cbh.de
Abteilung
Geistiges Eigentum, Medien & IT
Position
Rechtsanwalt
Karriere
Dr. Stephan Gruber studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München und promovierte 1985 am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum.
Seit Juli 2017 ist Dr. Stephan Gruber Partner bei CBH in München. Er ist im Markenrecht und Wettbewerbsrecht forensisch und beratend tätig. Sein Spezialgebiet bildet das streitige Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Dr. Stephan Gruber führt regelmäßig Patentverletzungsprozesse sowie Nichtigkeitsverfahren in allen technischen Gebieten mit Fokus in den Bereichen Elektronik und Elektrotechnik, Maschinenbau, Chemie und Medizintechnik.
Dr. Stephan Gruber trägt regelmäßig zum nationalen und internationalen Patentrecht vor. Er ist Patent und Trademark Star 2021 (IP Stars). JUVE Patent listet ihn als Leading Individual 2021 („one of the best-known litigators for infringement and nullity suits by Mittelstand companies“; “brilliant mind, he can quote the right Supreme Court ruling for every problem”, Wettbewerber). Legal 500 2020/2021 zitiert: „Stephan Gruber ist eine wandelnde Rechtssprechungsdatenbank. Aufgrund seiner großen Erfahrung in Streitfällen bleibt er immer Herr der Lage und schafft es, auch komplexe Fälle voranzutreiben. Hohes naturwissenschaftliches Verständnis.“ Das Handelsblatt wies Dr. Stephan Gruber 2021 im Gewerblichen Rechtsschutz als einen von „Deutschlands besten Anwälten“ aus. In der Wirtschaftswoche wurde er im Jahr 2021 als einer der 20 führenden Rechtsanwälte für Patentrecht benannt.
Die Patentstreitpraxis von CBH wird regelmäßig empfohlen: „well-positioned in patents“ (JUVE Patent 2021/2022); „Das Team von CBH arbeitet sich tief in die technische und kaufmännische Dimension des Falls ein. Starke Kommunikation auf der richtigen Flughöhe des jeweiligen Adressaten. Die Bearbeitung erfolgt immer ‚hands-on‘, immer zielorientiert und ohne unnötige Förmelei.“, „Herausragende und umfassende Fachkompetenz.“ (Legal500 2020/2021).