Anwälte

Michael Bormann

Michael Bormann

Abteilung

Corporate/M&A

Position

Der Beratungsschwerpunkt von Michael Bormann liegt im Bereich von Unternehmenstransaktionen, Joint Ventures und Umstrukturierungen. Des Weiteren berät er zu allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Corporate Governance sowie der Kapitalaufbringung und -erhaltung. Er verfügt über besondere Expertise in der Beratung in den Bereichen Energy & Infrastructure. Zudem berät er in den Bereichen, Automotive & Industrial und Food & Beverages. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Finanzinvestoren als auch Industrieunternehmen.

Karriere

Im Jahre 2002 wurde Michael Bormann als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete von 2002 bis 2006 im Düsseldorfer Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Corporate / M&A. Im Jahre 2006 wechselte er zu Simmons & Simmons, wo er im Jahre 2008 zum Partner ernannt wurde und von 2012 bis zu seinem Wechsel zu Luther im Juli 2018 die deutsche Praxisgruppe Corporate & Commercial leitete. Neben seiner Mandatsarbeit veröffentlicht er regelmäßig zu gesellschaftsrechtlichen, insolvenzrechtlichen und bilanzrechtlichen Themen. So kommentiert er im Spindler/Stilz (Kommentar zum AktG) die Vorschriften zu den Vorzugsaktien, im Wachter (Kommentar zum AktG) die Vorschriften zur Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, im Gehrlein/Born (Kommentar zum GmbHG) die Vorschriften zur Kapitalerhöhung und im Münchener Kommentar zum Bilanzrecht die Vorschriften zur Abschlussprüfung.

Ausbildung

Nach seiner Ausbildung zum Industriekaufmann bei einer mittelständischen Bauunternehmung studierte Michael Bormann von 1992 bis 1998 Rechtswissenschaften und zeitweise auch Volkswirtschaft an der Georg-August-Universität in Göttingen und wurde 2001 an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg zum Dr. iur. promoviert. Vor Antritt seines Referendardienstes verbrachte er 1999/2000 drei Monate bei BCG und beriet während dieser Zeit eine Vorgängergesellschaft von E.ON zum Einstieg in den Gasmarkt. Neben seinem Referendariat am Hanseatischen OLG in Hamburg arbeitete Michael Bormann als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem namhaften Insolvenzverwalter. Seine Referendarstationen verbrachte er bei Wirtschaftskanzleien in Hamburg, Frankfurt a.M. und New York.

Nennungen