CBH Rechtsanwälte
Anwälte
Thomas Ritter
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Abteilung
Arbeitsrecht
Position
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Karriere
Dr. Thomas Ritter studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Freien Universität Berlin sowie Musik (Violoncello) in Stuttgart und an der Hochschule der Künste Berlin. Er promovierte im deutschen und europäischen Energiekartellrecht und stand vor der Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsverhältnis bei Daimler-Benz Interservices (debis). Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt bis in Revisionsinstanzen tätig und seit 2017 Anwalt bei CBH.
Dr. Thomas Ritter begleitet Unternehmen forensisch und bei der betrieblichen Personalarbeit und berät Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Kollektiv- wie des Individualarbeitsrechts. Eine Besonderheit liegt in seiner langjährigen Tätigkeit für Krankenhäuser, öffentliche und kirchliche Unternehmen und der Lösung der sich für diese stellenden spezifischen, vor allem rechtlichen Probleme im Bereich MAVO und MVG bzw. BAT/TVöD. Er betreut seine Mandanten auch im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts und hat das Kapitel „Die Aktiengesellschaft als gemeinnütziges Unternehmen“ in der 3. Auflage, 2018, Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht geschrieben.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Thomas Ritter liegt im Bereich baurechtlicher sowie öffentlich-rechtlicher Mandate aus Bereichen des Rechts der Wasserverbände sowie des Subventionsrechts.Dr. Thomas Ritter ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht sowie Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Er ist Stipendiat der Studienstiftung Cusanuswerk.
Dr. Thomas Ritter ist seit 1/2022 ständiger Mitarbeiter der im Verlag C.H.Beck erscheinenden Zeitschrift ZAT (Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen). Er ist zudem gesellschaftlich engagiert u. a. als Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Ägyptischen Museums Berlin e. V.